AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
Vermietungsgegenstand
1. Das „Bungalowdorf Briesensee“ vermietet private Ferienwohnungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
 
2. Die in den Medien angegebenen und abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung verändert sein.

Leistung
1. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Bungalows. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. Das „Bungalowdorf Briesensee“ verpflichtet sich, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Unterkunft wirklich genutzt hat oder nicht.

Abschluss des Vertrages
1. Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem „Bungalowdorf Briesensee“ gilt mit der Zusage und Buchungsbestätigung des Vermieters als verbindlich geschlossen. Dies kann sowohl schriftlich als auch, wenn zeitlich nicht mehr möglich, mündlich erfolgen. (nach § 535 BGB)

An- und Abreise
1. Der Wohnungsbezug ist ab 14 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsabgabe muss bis 12 Uhr des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

Preise
1. Die in Medien angegebenen Preise sind unverbindlich. Bei Anfragen und Buchungen für die die Standardpreise keine Gültigkeit haben, wird der Interessent vor der Buchung hierüber informiert.
 
2. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtuch werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

3. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen.

Zahlung

1. Die Zahlung des Reisepreises erfolg auf Rechnung, die ca. 3 Wochen vor Reisebeginn den Mieter zugeht. Der Reisepreis sollte 5 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Da bis zum Tag des Reiseantrittes keine Stornierung stattgefunden hat, ist der Reisepreis in voller Höhe fällig.
 
2. Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt, erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen als gebucht an, ist der volle Preis zu bezahlen.
 
3. Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.
 
Stornierung

1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag/Stornierung ist schriftlich zu erklären.
 
2. Die Stornierung einer getroffenen Reservierung ist wie folgt möglich:


  Bis zu 45. Tag vor Reiseantritt        
10 %
Bis zu 30. Tag vor Reiseantritt      
20 %
Bis zu 22. Tag vor Reiseantritt      
50 %
Bis zu 11. Tag vor Reiseantritt      
70 %
Bis zu  5. Tag vor Reiseantritt     
90 %

Kündigung

1. Das „Bungalowdorf Briesensee“ behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
 
Sorgfaltspflichten

1. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
 
Hausordnung und Benutzung der Mietsache

1. Die Mieter sind verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten in der Informationsmappe aus. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm, durch Nachbarn im Mietobjekt kann sich der Vermieter das Recht vorbehalten die zur Verfügungsstellung des Mietobjektes ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

2. Die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen


3. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen

4. Besuch, den Sie während Ihres Aufenthaltes empfangen, sei bitte beim Vermieter rechtzeizig anzumelden.

5. Tiere jeglicher Art sind nicht gestattet. Kleinere Haustiere bedürfen einer Absprache mit dem Vermieter

6. Für Sach- und Personenschäden, die während des Aufenthaltes entstehen, wird keine Haftung übernommen.

 

 

 

 

 
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